ENTWURF — Vor Live-Schaltung müssen alle [PLATZHALTER] ausgefüllt und ein Anwalt das Dokument freigegeben haben. Mit [ANWALT: …] markierte Stellen benötigen explizite Anwalts-Prüfung. Stand: 08.05.2026.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

selection⁺ — Verified-Partner-Platzierungen · Stand: [STAND-DATUM — nach Anwalts-Freigabe eintragen]

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters selection⁺ (nachfolgend „Anbieter“, vollständige Angaben siehe Impressum) gelten für alle Verträge über kostenpflichtige Verified-Partner-Platzierungen (nachfolgend „VP“) im Stadtverzeichnis selection⁺.

(2) Vertragspartner sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher; Verbraucher-Schutzvorschriften (z. B. Widerrufsrecht nach § 312g BGB) finden keine Anwendung.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

[ANWALT: Klausel-Formulierung B2B-Geschäftsbedingungen prüfen]

§ 2 Vertragspartner & Kontakt

(1) Anbieter: [FIRMENNAME, ADRESSE] — vollständige Angaben im Impressum.

(2) Vertragspartner ist das Unternehmen, dessen Inhaber oder Vertretungsberechtigter den Buchungsvorgang auf der Plattform abschließt und durch Zahlung bestätigt. Die buchende Person versichert, zur Vertretung des Unternehmens berechtigt zu sein.

(3) Kontakt für Vertragsfragen: kontakt@selection-plus.de

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) selection⁺ betreibt ein kuratiertes Online-Stadtverzeichnis unter selection-plus.de. Pro Stadt, Branche und Unterkategorie werden bis zu zehn Einträge angezeigt.

(2) Die Positionen 1–4 sind als „Verified Partner“ kostenpflichtig buchbar. Die Positionen 5–10 sind redaktionelle Empfehlungen ohne Vertragsverhältnis („Editorial“).

(3) Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Bereitstellung eines Verified-Partner-Slots auf der Plattform für die vereinbarte Laufzeit. Kein Gegenstand des Vertrags sind: Garantien für Reichweite, Klickzahlen oder konkrete Buchungsanfragen — der Anbieter verkauft Sichtbarkeit, nicht Konversion.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Buchungen erfolgen über das Online-Formular auf selection-plus.de/mitmachen.

(2) Der Vertrag kommt mit Abschluss des Zahlungsvorgangs über Stripe und anschließender Freischaltung durch den Anbieter zustande. Typische Freischaltungsdauer: innerhalb von 48 Stunden nach Zahlungseingang (redaktionelle Prüfung). Bei Ablehnung der Freischaltung erhält der Vertragspartner eine volle Rückerstattung.

(3) Bei Klick auf „Zur Zahlung“ wird der gewählte Slot für 10 Minuten reserviert. Wird die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen, erlischt die Reservierung automatisch und der Slot steht erneut zur Verfügung.

(4) Das präsentierte Angebot auf der Plattform stellt eine Einladung zur Abgabe eines Angebots dar (invitatio ad offerendum). Der Vertragspartner gibt mit dem abgeschlossenen Zahlungsvorgang ein verbindliches Angebot ab; der Anbieter nimmt es durch Freischaltung des Listings an.

§ 5 Leistungsumfang Verified Partner

Mit der VP-Platzierung erhält der Vertragspartner für die Vertragslaufzeit:

  • Anzeige des Listings auf der vertraglich vereinbarten Position der öffentlichen Listen-Page (z. B. selection-plus.de/dining/regensburg)
  • Eigene Listing-Detail-Page (selection-plus.de/{branche}/{stadt}/{listing-slug})
  • Hervorhebung als „Verified Partner“ mit eigenem Badge in der Listenansicht
  • Direkter dofollow-Link auf die Website des Vertragspartners (SEO-Linkwert — kein nofollow, kein Redirect)
  • Zugang zum Owner-Dashboard zur Bearbeitung von Beschreibung, Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Tags und Fotos (Änderungen unterliegen redaktioneller Prüfung gemäß § 10 Abs. 1)
  • Aggregierte Klick- und Aufrufsstatistiken im Owner-Dashboard
  • Hosting der vom Vertragspartner hochgeladenen Fotos

Der Anbieter behält sich vor, Darstellung und Funktionsumfang der Plattform weiterzuentwickeln, solange die vertraglich vereinbarte Kernleistung (gesicherte Position, Listing-Sichtbarkeit, dofollow-Link) erhalten bleibt.

§ 5a Verified-Partner-Siegel

(1) selection⁺ stellt aktiven Verified Partnern für jedes Vertragsjahr ein digitales VP-Siegel („Siegel“) zur Verfügung. Das Siegel wird im Owner-Dashboard des Vertragspartners bereitgestellt und steht für das jeweilige Kalenderjahr zur Verfügung, sobald eine VP-Platzierung für dieses Jahr aktiv war.

(2) Der Vertragspartner ist berechtigt, das Siegel auf seiner eigenen Website einzubetten. Voraussetzung ist, dass das Siegel mit einem funktionierenden Link auf das zugehörige selection⁺ Listing des Vertragspartners verknüpft ist. Der Embed-Code wird im Owner-Dashboard inklusive des erforderlichen Backlinks bereitgestellt.

(3) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses behält der Vertragspartner das dauerhaft gültige Recht, das Siegel der Kalenderjahre zu führen, für die er eine aktive VP-Platzierung hatte und für die ein Siegel ausgestellt wurde. Siegel für zukünftige Jahre stehen nach Vertragsende nicht mehr zur Verfügung.

(4) Eine inhaltliche Bearbeitung, Verfälschung oder zweckfremde Nutzung des Siegels — insbesondere die Änderung von Jahresangabe, Branding oder Herkunftshinweis — ist nicht zulässig.

(5) Das Siegel ist ein Zugehörigkeits-Statement („Mitglied der selection⁺ Plattform“) und kein Qualitäts-Gütesiegel. selection⁺ gibt keine Garantien über die Wahrnehmung durch Dritte.

(6) selection⁺ behält sich vor, das Siegel-Modul technisch weiterzuentwickeln oder einzustellen. Bestehende Siegel-Einbettungen bleiben bis zum Ablauf der jeweiligen technischen Infrastruktur aufrufbar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf dauerhaften Betrieb des Siegel-Endpunkts.

[ANWALT: Klausel prüfen — insbesondere Abs. 3 (dauerhaftes Recht auf bezahlte Jahres-Siegel) und Abs. 6 (kein Anspruch auf dauerhaften Betrieb)]

§ 6 Vergütung & Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach Position, Stadt, Branche und Listentyp (Gesamtliste oder Unterkategorie) sowie nach dynamischen Faktoren (Nachfrage, Belegungsgrad). Der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preis ist für die gesamte laufende Mindestlaufzeit festgeschrieben (Preisfixierung). Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

(2) Tarif-Optionen:

  • Monatlich (Abrechnung monatlich im Voraus)
  • Halbjährlich (Abrechnung für 6 Monate im Voraus, vergünstigt)
  • Jährlich (Abrechnung für 12 Monate im Voraus, deutlicher Preisvorteil)

(3) Zahlung erfolgt per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift über Stripe Payments Europe Ltd. Die erste Zahlung erfolgt bei Vertragsschluss im Voraus für die erste Periode; Folgeabrechnungen erfolgen automatisch jeweils zum Ende der laufenden Periode.

(4) Bei fehlgeschlagener Zahlung wird das Listing vorübergehend offline gesetzt (Status: offline_unpaid). Der Vertragspartner erhält eine Benachrichtigung per E-Mail. Das Vertragsverhältnis endet nicht automatisch. Bei nachgeholter Zahlung wird das Listing unverzüglich reaktiviert.

§ 7 Mindestlaufzeit & Kündigung

(1) Mindestlaufzeiten je nach gewähltem Tarif:

  • Monatlicher Tarif: 6 Monate
  • Halbjährlicher Tarif: 6 Monate
  • Jährlicher Tarif: 12 Monate

(2) Kündigung ist jederzeit möglich und wirkt zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. — wenn diese bereits abgelaufen ist — zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode. Eine Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit lässt den Vertrag bis zum Ende der Mindestlaufzeit fortbestehen; eine anteilige Rückerstattung erfolgt nicht.

(3) Kündigung über das Owner-Dashboard (empfohlen) oder per E-Mail an kontakt@selection-plus.de. Textform genügt.

(4) Nach Vertragsende wird der VP-Slot aus dem Verzeichnis entfernt. Verbleibende Editorial-Listings in der betroffenen Kombo rücken automatisch auf die niedrigsten freien Positionen nach (Compaction). Der Anbieter behält sich vor, das Listing als redaktionellen Eintrag (ohne VP-Kennzeichnung und ohne dofollow-Link) weiterzuführen, wenn redaktionelle Kriterien erfüllt sind und der Vertragspartner dem nicht widerspricht.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

[ANWALT: Mindestlaufzeit-Klausel bei B2B nochmals prüfen — AGB-Inhaltskontrolle, § 307 BGB analog]

§ 8 Tarifwechsel

(1) Wechsel zwischen Tarifen (monatlich / halbjährlich / jährlich) ist jederzeit über das Owner-Dashboard möglich.

(2) Beim Wechsel auf einen längerlaufigen Tarif (Upgrade) beginnt eine neue Mindestlaufzeit ab Wechseldatum, sofern das neue Mindestlaufzeit-Ende nach dem bestehenden liegt.

(3) Beim Wechsel auf einen kürzerlaufigen Tarif (Downgrade) bleibt die bestehende Mindestlaufzeit unangetastet. Stripe rechnet Restguthaben anteilig an (Pro-Rate).

(4) Ein zum Buchungszeitpunkt eingeräumter Launch-Rabatt gilt für den ursprünglichen Vertrag (Stripe-Subscription). Bei Kündigung und Neuabschluss nach Ablauf der Launch-Phase findet der dann gültige Marktpreis Anwendung. Der eingefrorene Launch-Preis gilt nicht automatisch für einen nachfolgenden Neuvertrag.

§ 9 Pflichten des Vertragspartners

a) Wahrheit und Aktualität der Daten

Der Vertragspartner stellt sicher, dass alle im Listing enthaltenen Angaben (Name, Adresse, Beschreibung, Öffnungszeiten, Kontaktdaten) korrekt, vollständig und aktuell sind. Bei Änderungen ist eine Aktualisierung über das Owner-Dashboard zu veranlassen.

b) Rechte an Bildmaterial

Der Vertragspartner versichert, für alle hochgeladenen Fotos die erforderlichen Rechte (insbesondere Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen) innezuhaben. Der Vertragspartner gewährt dem Anbieter eine einfache, räumlich und zeitlich auf die Vertragsdauer begrenzte Nutzungslizenz zur Anzeige auf der Plattform.

[ANWALT: Lizenzformulierung prüfen]

c) Zulässige Inhalte

Nicht zulässig sind:

  • Irreführende, unwahre oder täuschende Angaben
  • Rechtswidrige, beleidigende oder jugendgefährdende Inhalte
  • Daten Dritter ohne deren Einwilligung
  • Fremde Marken, Logos oder geschützte Werke ohne Berechtigung

d) Freistellung bei Drittansprüchen

Erhebt ein Dritter Ansprüche gegen den Anbieter wegen einer Rechtsverletzung durch Inhalte, die der Vertragspartner bereitgestellt hat (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte), so stellt der Vertragspartner den Anbieter unverzüglich von diesen Ansprüchen frei und trägt die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

§ 10 Pflichten des Anbieters

(1) Der Anbieter stellt die Plattform mit angemessener technischer Verfügbarkeit bereit (Ziel: 99 % im Jahresmittel, gemessen ohne geplante Wartungsfenster). Geplante Wartungsfenster werden, soweit möglich, vorab per E-Mail angekündigt.

(2) Eingereichte Inhaltsänderungen werden innerhalb von 48 Stunden geprüft (redaktionelle Prüfung). Ohne Beanstandung innerhalb dieser Frist gelten Änderungen als freigegeben (Opt-out-Moderation).

(3) Der Anbieter schützt hinterlegte Daten nach DSGVO-Standard gemäß der Datenschutzerklärung.

(4) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für bestimmte Reichweiten, Klickzahlen oder Buchungsanfragen.

[ANWALT: Service-Level-Klausel prüfen]

§ 11 Editorial-Verdrängung & Compaction

(1) Editorial-Listings (Positionen 5–10) haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Position oder auf dauerhafte Aufnahme im Verzeichnis. Editorial-Inhaber sind keine Vertragspartner im Sinne dieser AGB.

(2) Bucht ein VP-Käufer einen Slot, der zuvor von einem Editorial-Listing belegt war, wird dieses Editorial silent verdrängt. Verbleibende Editorial-Listings in der betroffenen Kombination rücken auf die niedrigsten freien Positionen nach (Compaction). Kein Anspruch auf Wiederaufnahme oder Schadensersatz seitens des Editorial-Inhabers.

(3) Editorial-Inhaber können ihr Listing kostenlos beanspruchen („claimen“) und Daten pflegen, ohne damit einen kostenpflichtigen Vertrag einzugehen. Der Claim-Prozess ist in § 13 beschrieben.

§ 12 Slot-Reservierung & Konflikt

(1) Bei zeitgleichen Buchungsversuchen auf denselben Slot erhält derjenige den Slot, dessen Slot-Reservierung zuerst im System eingegangen ist (first come, first served).

(2) Die Buchung des unterlegenen Vertragspartners wird storniert; die Stripe- Zahlung wird vollständig zurückerstattet (typisch 1–5 Werktage Bearbeitungszeit durch das Kreditinstitut des Vertragspartners). Der Vertragspartner erhält eine Benachrichtigung per E-Mail und kann einen anderen verfügbaren Slot wählen.

§ 13 Listing-Übernahme (Claim)

(1) Der rechtmäßige Inhaber eines Editorial-Listings ohne aktives VP-Vertragsverhältnis kann das Listing kostenlos beanspruchen („claimen“). Für den Claim selbst entstehen keine Kosten; ein kostenpflichtiger VP-Vertrag ist nicht Voraussetzung.

(2) Identitätsverifikation erfolgt wahlweise über:

  • E-Mail-Verifikation: Klick auf Token-Link, der an die im Listing hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet wird
  • Telefonische Verifikation: Rückruf durch den Anbieter an die im Listing hinterlegte Geschäftsnummer

(3) Nach erfolgreicher Verifikation erhält der Inhaber einen Owner-Account mit Zugang zum Business-Dashboard. Die Daten des Listings können eigenständig gepflegt werden. Das Claim-Verhältnis begründet kein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis.

§ 14 Listing-Entfernung

(1) Jeder Listing-Inhaber (VP-Vertragspartner wie auch Claim-Owner) kann sein Listing jederzeit vollständig aus dem Verzeichnis entfernen lassen. Der Anspruch ergibt sich aus dem DSGVO-Löschungsrecht (Art. 17 DSGVO) sowie aus dem allgemeinen Inhaberrecht.

(2) Antragsweg: Online-Formular unter selection-plus.de/listing-removal mit anschließender Identitätsverifikation (E-Mail-Token oder Telefon-Rückruf). Kein Account erforderlich.

(3) Nach erfolgreicher Verifikation wird das Listing innerhalb von 30 Tagen vollständig entfernt (gesetzliche Höchstfrist gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO).

(4) Bei aktivem VP-Vertrag gilt: der Entfernungsantrag beendet auch den VP-Vertrag. Die Mindestlaufzeit-Bedingungen aus § 7 Abs. 2 gelten. Bereits geleistete Zahlungen für die verbleibende Mindestlaufzeit werden nicht zurückerstattet.

§ 15 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Schadensereignis vom Vertragspartner geleisteten Vergütung.

(3) Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Reputationsschäden Dritter haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(4) Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Inhalten, die der Vertragspartner eigenständig eingepflegt hat.

[ANWALT: Haftungsbegrenzungs-Klausel B2B-konform formulieren]

§ 16 Sperrung & außerordentliche Kündigung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, das Listing mit sofortiger Wirkung offline zu stellen und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn:

  • der Vertragspartner gegen § 9 (Pflichten) verstößt
  • wiederholte Zahlungsausfälle trotz Mahnung vorliegen
  • das Listing zur Manipulation der Plattform, ihrer Daten oder ihrer Nutzer missbraucht wird
  • der Vertragspartner andere Nutzer oder Dritte in erheblichem Maß schädigt

(2) Bei Sperrung wegen Vertragsverletzung nach Abs. 1 besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

[ANWALT: Sperrungs-Tatbestände und Rechtsfolgen prüfen]

§ 17 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Anbieters, auf die hiermit Bezug genommen wird. Mit Vertragsschluss erklärt der Vertragspartner, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei der Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags anfallenden personenbezogenen Daten (z. B. Kunden-Anfragen über das Owner-Dashboard) die anwendbaren Datenschutzvorschriften einzuhalten.

§ 18 Änderung der AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Vertragspartner mindestens 4 Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an die hinterlegte Kontaktadresse mitgeteilt.

(2) Widerspricht der Vertragspartner nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

(3) Bei form-gerechtem Widerspruch läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bis zum nächsten regulären Kündigungstermin fort; danach endet er automatisch.

[ANWALT: Änderungs-Mechanismus B2B-konform formulieren — insbesondere Widerspruchsfrist und Zugangs-Nachweis]

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPR.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist [GERICHTSSTAND — Sitz des Anbieters], soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

Stand: [STAND-DATUM — nach Anwalts-Freigabe eintragen]

[ANWALT: Gerichtsstand-Klausel prüfen; salvatorische Klausel B2B-konform]

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